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Die ignorantia als (Un)Gültigkeitskriterium

Die ignorantia als (Un)Gültigkeitskriterium

Am Beispiel des heterosexuellen Charakters einer Ehe gemäß c. 1096 § 1 CIC/1983

Von Dr. Nina Jungblut

Ausgehend von der Norm des c. 1096 CIC/1983 wird der Thematik der eheverungültigenden Wirkung des fehlenden Mindestwissens am Beispiel des heterosexuellen Charakters der Ehe nachgegangen. Konkret soll aufgezeigt werden, auf der Grundlage welcher kirchenrechtlichen Voraussetzungen und kirchlichen Normen die ignorantia als Ungültigkeitskriterium gelten muss, ohne zugleich auf eine dogmatische, anthropologische oder moraltheologische Analyse oder darauf aufbauende Bewertung gleichgeschlechtlicher Ehen abzustellen. Vielmehr wird u.a. erörtert, warum der kirchliche Gesetzgeber ein Mindestwissen zum Abschluss bestimmter Rechtshandlungen voraussetzt, welche Rechtsfolgen er damit zugleich der Unkenntnis vom Wesen der Rechtshandlung zumisst, welche wesentlichen Elemente den Ehebegriff unabdingbar umfassen und ferner, welche konkreten praktischen Hinweise daraus für die pastorale wie kirchenrechtliche Praxis abzuleiten sind.

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