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2. Köln-Trierer Kirchenrechtstag an der KHKT

2. Köln-Trierer Kirchenrechtstag an der KHKT

Am 25. Juni fand an unserer Hochschule der 2. Köln-Trierer Kirchenrechtstag unter der Leitung von Prof. Dr. Christoph Ohly (Köln) und Prof. Dr. Dr. Noach Heckel OSB (Trier) statt. Das spannungsreiche Thema „Loyalität – Freiheit – Verantwortung. Aktuelle Herausforderungen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechts“ wurde von vier Referenten aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Die Tagung rundete ein angeregtes Podiumsgespräch mit den Referenten und den Tagungsleitern ab, das von JProf. Dr. Sebastian Kießig (Lehrstuhl für Pastoraltheologie, KHKT) moderiert wurde.

 

Die meisten der 170 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Universitäten und Fakultäten, aus Generalvikariaten und Ordinariaten, aus Bistümern und Pfarreien, aus Pastoral und Schulen, aus Offizialaten und Justiziariaten, aus Arbeitsgerichten und Anwaltskanzleien, aus Verwaltungsleitungen, Trägerschaften von Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Mitarbeitervertretungen und dem Caritasverband, waren trotz herrschender Hitze zur Tagung angereist. Die Veranstalter versuchten, ihnen den Aufenthalt mit Hilfe von Ventilatoren und Sonnenschutzfolien sowie kühlen Erfrischungen, Kaffee und einem Mittagessen physisch und psychisch nicht nur erträglich, sondern rundum angenehm zu gestalten.

 

Der Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Stefan Greiner (Bonn) konzentrierte sich zwar unter dem Leitgedanken „Kirchliches Arbeitsrecht. Chancen und Grenzen“ vornehmlich auf die Themen „Loyalitätsobliegenheiten und kirchliche Einstellungspraxis“ sowie auf den sogenannten kirchlichen „Dritten Weg“. Am Ende wurde eine mögliche „Unternehmungsmitbestimmung“ in kirchlichen Betrieben angeregt. Zugleich eröffneten die Darlegungen aber ein auch im Detail faszinierendes umfangreiches Prospekt der mit diesen Fragen verbundenen Einzelthemen. Die gegenwärtige Situation, unter Rechtfertigungsdruck zu stehen – so fasste Prof. Greiner zusammen – stellt letztlich eine Chance für die Kirche dar, ihr Profil betreffend Loyalitätsobliegenheiten, „Drittem Weg“ sowie Mitbestimmung der Mitarbeitenden zu schärfen, d. h. ihr inneres Wertefundament besser und konsistenter so herauszuarbeiten, dass es gerade durch besondere Menschenfreundlichkeit im Licht des Glaubensanspruches plausibel ist.

 

In seinen Überlegungen zum Thema „Die Grundordnung der kirchlichen Dienste in der katholischen Kirche 2022. Grundlinien und Kritikpunkte“ spannte Prof .Dr. Matthias Pulte (Mainz) einen großen Bogen, ausgehend von der Genese bisheriger Fassungen der Grundordnung über grundlegende Aspekte der jüngsten Reform (2022/2023) und die aktuelle Rechtsprechung des EuGH bis hin zu strittigen Punkten, wie beispielsweise die Nichtbeachtung der privaten Lebenspraxis und die Bedeutung eines Kirchenaustritts oder der fehlenden Konfessionszugehörigkeit. Die Krise des kirchlichen Arbeitsrechts sei – so Prof. Pulte – großenteils „hausgemacht“: Ist es noch ein kirchliches Arbeitsrecht, wenn es Loyalität nicht mehr einfordert? Wird die Kirche daran festhalten können, ihre Einrichtungen durch ein kirchliches Profil aus dem professionellen Umfeld hervorzuheben?

 

Im Kontext europäischer Gleichberechtigungsforderungen kommt dem Begriff der „Loyalitätsobliegenheiten“ im kirchlichen Arbeitsrecht zentrale Bedeutung zu. Im Rahmen einer detaillierten Analyse zeigte Frau Dr. Sharlin Casmer (Köln) in ihrem Vortrag unter dem Titel „Loyalitätsobliegenheiten. Sinn, Grenzen und Verletzungen“ deren praktische Reichweite auf. Dr. Casmer verdeutlichte Sinn und Zweck von Loyalitätsobliegenheiten im Sendungsauftrag der Kirche. Die Kirche könne nicht darauf verzichten, sich als Dienstgemeinschaft zu verstehen und ihren Dienst als Verkündigung aufzufassen. Ziel sei es folglich, auch als Arbeitgeberin das kirchliche Proprium zu erhalten. Innerhalb der Loyalitätsobliegenheiten gelte es dennoch, Abstufungen zu beachten, einerseits im Bereich der Verkündigung und repräsentativen Leitungsfunktionen, andererseits im Bereich von Verwaltung oder technischer Dienstleistungen. Für den Bereich des außerdienstlichen Verhaltens gelte gemäß der Grundordnung nur noch eine einzige Loyalitätsobliegenheit: Vermeidung von kirchenfeindlicher Betätigung, wie etwa die Propagierung von Fremdenhass. Die Loyalitätsvergehen selbst müssten nach Kategorien gestuft werden: grobe Missachtung der Kirche und ihrer Ordnungen, einfache Vergehen und Bagatellen. Entsprechend gestuft seien auch die Rechtsfolgen, von Gespräch, Ermahnung, Versetzung bis zur Kündigung, wobei letztere als „ultima ratio“ gelte.

 

Am 31.05.2023 veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz eine Arbeitshilfe zum Umgang mit „geistlichem Missbrauch“. Dieser ist als Tatbestand schwer zu definieren und als solcher weder vom staatlichen noch vom kirchlichen Gesetz beschrieben. Es gibt im eigentlichen Sinn kein kirchliches Disziplinarrecht; deshalb können Bischöfe rechtmäßig Disziplinarordnungen für kirchliche Beamte erlassen, die sich in ihren bisherigen Fassungen zum Teil an Disziplinargesetzen für Bundesbeamte orientieren. Prof. em. Dr. Heribert Hallermann (Würzburg) befasste sich in seinem Vortrag „Kirchliches Disziplinarrecht zwischen Norm und Praxis. Chancen und Problemlagen aktueller Diözesanordnungen“ vor allem mit der Disziplinarordnung (DO) für Kleriker des Bistums Münster (01.03.2025). In detaillierten Überlegungen hob er zahlreiche Aspekte kritisch hervor, so beispielsweise, dass die DO ausschließlich Priester in den Blick nehme und so das falsche Narrativ unterstütze, nur Priester könnten kirchliche Ämter innehaben und geistlichen Missbrauch begehen. Unklar bliebe zudem, ob sich die DO nur auf den Dienststatus der Kleriker beziehe oder umfassender auf ihre Standespflichten (die auch im Ruhestand gelten). Grundsätzlich sei – so Prof. Hallermann – der Versuch des Bistums Münster, eine Ergänzung zum Strafrecht zur Prävention von geistlichem Missbrauch zu bieten, positiv zubewerten; begrüßenswert wäre jedoch eine transparentere und rechtsicherere Gestaltung derselben gewesen.

 

Zum Ausklang der Tagung lud Rektor Prof. Ohly dieTeilnehmenden zu einer Vesper des Dankes und der Reflexion in die benachbarte Pfarrkirche St. Albertus Magnus ein.

Der 3. Köln-Trierer Kirchenrechtstag ist für den 24.06.2027in Trier vorgesehen. Kleiner Tipp: Save the date – Es wird sich sicher wieder lohnen!

 

 Der Köln-Trierer Kirchenrechtstag ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe der Theologischen Fakultät der Universität Trier und der Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) und findet unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Noach Heckel OSB (Trier) und Prof. Dr. Christoph Ohly (Köln) seit 2025 in jährlichem Wechsel statt.

Der Kirchenrechtstag lädt Kirchenrechtler, Lehrende in der Theologie, Studierende, kirchliche Mitarbeitende sowie Interessierte aus Theologie und Praxis ein, in den Austausch über aktuelle kirchenrechtliche Fragen zu treten und an Beispielen aus der Praxis zu diskutieren.

Die Auftaktveranstaltung 2025 in Trier widmete sich dem Thema „Identität – Glaube – Recht. Transidentität im kirchlichen und kirchenrechtlichen Diskurs. Information und Diskussion für die konkrete (Rechts-)Praxis“.

Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT): Die KHKT ist eine staatlich und kirchlich anerkannte Hochschule mit Fakultätsstatus und Promotionsrecht, die aus der ehemaligen Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin hervorgegangen ist. Mit ihrem Schwerpunkt der Missions- und Religionswissenschaft fördert sie den Dialog zwischen Glaube und Kultur, indem sie theologische und philosophische Fragen im Kontext zeitgenössischer Herausforderungen untersucht. Dazu bietet die Hochschule ein breites Spektrum an Studiengängen und Programmen an, u.a. den Magisterstudiengang Katholische Theologie.

Bericht: Sr. Grâce Myriam (Ursula Harand)

Fotos: KHKT/A. L.

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