Von Dr. Sebastian Marx
Die Ehe als Institution gründet in der Schöpfungsordnung, wurde jedoch unter Getauften durch Christus den Herrn zur Würde des Sakraments erhoben. Gleichzeitig stellt sie einen Vertrag sui generis dar, der durch den Konsensaustausch zustande kommt. Aus dieser rechtlichen Natur der Ehe ergeben sich rechtliche Wirkungen, die der Gesetzgeber in Form eines eigenen kodikarischen Kapitels in den cc. 1134-1140 CIC/1983 zu erfassen sucht. Die aktuell geltenden Regelungen werfen eine Vielzahl von – materiell und rechtssystematisch begründeten – Forschungsfragen auf: Stellen die genannten Normen die (Rechts-)Wirkungen der Ehe erschöpfend dar? Welche Ergebnisse fördert ein synoptischer Vergleich von CIC/1983 und CCEO zutage? Erscheinen Normen über Legitimität und Legitimierung angebracht, wenn innerkodikarisch keinerlei Folgewirkungen für Legitimierte oder Illegitime existieren? Diesen und weiteren Fragen wird in der vorliegenden Untersuchung nachgegangen.