Die KHKT ist als Hochschule durch das Hochschulgesetz (§2 Rechtsstellung) des Landes Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, Ordnungen und zu veröffentlichende Beschlüsse öffentlich zugänglich zu machen.
An der KHKT erfüllen wir diese Verpflichtungen durch die "Amtliche Bekanntmachungen", die wir auf dieser Seite veröffentlichen.